- Die amtliche Gründung der Genossenschaft macht erst dann Sinn, wenn eine ausreichende Anzahl an Genossenschaftsanteile von Bürgern aus nah und fern zugesagt sind. Aktuell haben sich die Initiatoren das Zielgesetzt wenigstens 1.000 Anteile a 250 Euro von einer möglichen Genossenschaftsgründung einzuwerben.